Hausruckstraße 25
A-4840 Vöcklabruck
Tel. (0043) 7672-24074

  KUF.AT - FREIZEITPARK - TARIFE - HALLENBAD
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Badeordnung
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Stand: 1. Dezember 2011    
Einmaliger Tageseintritt (keine Zeitbegrenzung) Erwachsene 5,80
  ermäßigter Tarif* 3,30
     
Seniorenkarte   5,00
     
Kurzzeittarif (1,5 Stunden) und Frühschwimmen Erwachsene 4,60
  ermäßigter Tarif* 2,40
     
Landesfamilienkarte

 Elternteil

4,50

 

Kinder bis 14. J.**

2,40

** Die Kinder müssen in der Landesfamilienkarte eingetragen sein.
 
Familienbadetage
Donnerstag und Freitag (ausgenommen Feiertage) haben in der allgemeinen Badezeit
Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre (= bis zum vollendeten 13. Lebensjahr) in Begleitung eines Elternteils freien Eintritt! Wir berechnen den für die Familien günstigeren Tarif -
Familienbadetag oder Landesfamilienkarte.
     
Kinder bis 6 Jahre (= vollendetes 5. Lebensjahr) haben freien Eintritt,
die Begleitperson muss mindestens 14 Jahre (= vollendetes 13. Lebensjahr) sein.
     
Schulen: Vöcklabruck pro Schüler 1,50
Schulen: Auswärtige pro Schüler 1,70
     
     
JAHRESKARTEN  (1 Jahr Gültigkeit ab Kaufdatum)    
Erwachsene   233,00
ermäßigter Tarif*   97,00
     
* Kinder und Jugendliche (6  bis 14 Jahr = bis zum vollendeten 13. Lebensjahr),
Lehrlinge, SchülerInnen, StudentInnen, Zivil- oder Präsenzdiener mit Ausweis bis 27 Jahre
(= bis zum vollendeten 26. Lebensjahr).
     
WERTKARTEN    
€ 40,00 Gutschrift + 3 %
€ 70,00 Gutschrift + 7 %
€ 110,00 Gutschrift + 10 %
€ 150,00 Gutschrift + 15 %
Eingeschränkte Nutzung um Doppelermäßigungen zu vermeiden!
     
Invalide | 50% Ermäßigung (ausgenommen Wertkarten)
Invalide ab 60% Behinderung mit amtlichen Ausweis.
     
Aktiv-Pass der Stadtgemeinde Vöcklabruck  
Ermäßigung gültig bei Vollpreis und Barzahlung.
 
 
Geburtstagsaktion
Gratiseintritt im Freizeitpark an Ihrem Geburtstag (nehmen Sie bitte einen Ausweis mit) - Jahreskartenbesitzer erhalten einen Gutschein für Hallenbad und / oder Sauna
 
Solarium / Infrarotkabine
pro Anwendung je 7,00
5er-Block je 33,00
Besonnungsverbot für Jugendliche seit 1. September 2010: Mit 1. September 2010 ist die Verordnung des BMWJF
in Kraft getreten, derzufolge in gewerblichen Solarien (d.h. alle Solarien, die in gewerblichen Betriebsstätten angeboten werden) nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, diese Anlagen benützen dürfen.
 
Sonstige Gebühren
Leihgebühr Badebekleidung bzw. Badetücher   1,70
Leihgebühr Bademantel   4,00
Einsatz für Leihwäsche   10,00
Kostenbeitrag Keycard   2,50

 

Die Badeordnung ist Vertragsinhalt (Allgemeine Geschäftsbedingungen) - Änderungen vorbehalten!

 

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